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Erbe abwickeln
statt ausschlagen!

Der Nachlassverwalter

Ich bringe die Erben an einen Tisch. Als neutraler Vermittler verhelfe ich allen Parteien zu Ihrem Recht, womit Konflikte in der Familie vermieden werden können.

01

Die Erbengemeinschaft

“Beim Erben lernst Du die Familie kennen!”
- (Oscar Wilde)

Die Erbengemeinschaft ist ein ständiger Hort des Streits und der Missgunst seiner Mitglieder untereinander.

Der Gesetzgeber hat die Erbengemeinschaft nicht als dauerhafte Zwangsgemeinschaft angelegt, sondern deren Auseinandersetzung vorgesehen, die entsprechend auch jeder der Erben verlangen kann.
02

Die Erbengemeinschaft auflösen

Eine Erbengemeinschaft endet im Normalfall mit der sogenannten Erbauseinandersetzung.

Dabei sollten sich die Miterben einigen, wer welchen Anteil am Nachlass bekommt. Erst wenn dies vertraglich festgehalten ist, erhält jeder Miterbe den Erbanteil, der ihm zusteht. Danach wird die Erbengemeinschaft aufgelöst. Es gibt verschiedene Arten der Erbauseinandersetzung.

Ich unterstütze Sie gern!
03

Der Streitschlichter

Uneinigkeit über die Verteilung des Nachlasses führt oftmals zur Vermögensschädigung aller am Nachlass beteiligten Personen und dauerhaften Konflikten innerhalb der Familie.

Legen Sie die Erb(fall)auseinandersetzung / Erbteilung in die Hände von DerNachlassverwalter, als neutraler Vermittler, bevor es zum Familienstreit kommt! Aber auch gern danach.

DerNachlassverwalter unterstütze Sie gern!

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