Der Gesetzgeber hat die Erbengemeinschaft nicht als dauerhafte Zwangsgemeinschaft angelegt, sondern deren Auseinandersetzung vorgesehen, die entsprechend auch jeder der Erben verlangen kann. Uneinigkeit über die Verteilung des Nachlasses führt oftmals zur Vermögensschädigung aller am Nachlass beteiligten Personen und dauerhaften Konflikten innerhalb der Familie, bis zu deren auseinanderbrechen.
Nachlassmediation ist…
- ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren,
- in dem alle am Konflikt Beteiligten (Erben)
- mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator)
- freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam
- eine fall- und problemspezifische Nachlassregelung bzw. Nachlasskonfliktlösung erarbeiten.
Ziele von Nachlassmediation sind Nachlassregelungen - nach Möglichkeit mit Gewinn für alle Erben.
Das Verhandlungsergebnis ist nicht bindend, solange nicht alle Beteiligten zugestimmt haben.
Es muss ein Konsens erzielt werden.